Sicherlich kommt jeder Mensch einmal in die Situation, eine Physiotherapie in Anspruch nehmen zu müssen. Die Physiotherapie ist gerade dann wichtig, wenn der Bewegungsapparat Einschränkungen aufweist und diese durch eine Therapie wieder behoben werden möchten. 

Wer übernimmt die Kosten einer Physiotherapie und wie werden sie berechnet? Bezahlt die Krankenkasse im Falle der Notwendigkeit einer Physiotherapie? Diese Fragen und einige weitere werden in diesem Artikel beantwortet. 

Kosten für Physiotherapie in der Schweiz

Wer hat die Kosten einer Physiotherapie zu tragen?

Die Grundversicherung oder eine Unfallversicherung übernehmen die Kosten einer Physiotherapie, wenn eine ärztliche Verordnung ausgestellt wurde. Die Verordnung einer Physiotherapie kann von jedem Arzt ausgestellt werden, dazu zählen auch Zahnärzte! Einige Behandlungen, wie zum Beispiel Massagen, werden von den Zusatzversicherungen übernommen, falls diese abgeschlossen wurden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Kosten der Physiotherapie selbst zu bezahlen. 

Wird eine Verordnung ausgestellt, so übernimmt die Grundversicherung oder die Unfallversicherung für maximal neun Sitzungen die Kosten. Der verordnende Arzt kann zusätzlich die Behandlungen auf der Verordnung festlegen. Wird vom Arzt keine Anzahl bekannt gegeben, so werden für neun Sitzungen die Kosten übernommen. Jährlich können vier Verordnungen mit je  9 Behandlungen verordnet werden! 

Besteht die Möglichkeit, eine Physiotherapie über eine Zusatzversicherung abzurechnen?

Grundsätzlich ist es in der Schweiz so, dass die Abrechnung nur durch die Grundversicherung oder die Unfallversicherung erfolgt. Zusatzversicherungen übernehmen nur unter gewissen Umständen und Bedingungen die Kosten einer Physiotherapie. Es ist empfehlenswert, bei einer Zusatzversicherung die Deckung zu überprüfen oder Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, bevor es zu Problemen mit der Kostenabrechnung kommt. 

Wie erfolgt die Abrechnung der Physiotherapie?

Besteht keine Verordnung durch einen Arzt, so erfolgt auch keine Abrechnung über die Grundversicherung oder die Unfallversicherung. In diesem Fall sind die Kosten selbst zu tragen. 

Wird eine ärztliche Verordnung ausgestellt, erfolgt die Verrechnung der Leistung folgendermassen:

Wer kann eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen?

In der Schweiz darf jeder Arzt, egal um welche Fachrichtung es sich handelt, eine Verordnung für eine Physiotherapie ausstellen.

Einige Beispiele hierfür:

Kann ein Physiotherapeut eine Verordnung ausstellen?

Ein Physiotherapeut darf in der Schweiz in keinem Fall eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen! Es wird in der Schweiz darüber diskutiert und diese Vorgehensweise in Erwägung gezogen, jedoch ist es derzeit nur Ärzten erlaubt, Verordnungen auszustellen. Der Arztbesuch ist dementsprechend eine Notwendigkeit, um die Verordnung zu erhalten.

Kann eine Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung in Anspruch genommen werden?

Grundsätzlich kann eine Physiotherapie jederzeit auch ohne eine ärztliche Verordnung durchgeführt werden. Die Kosten für die Therapie sind in diesem Fall selbst zu tragen. Die einzelnen Sitzungen sind nicht sehr kostspielig und können also auch selbst getragen werden, wenn das Bedürfnis besteht.

Die Kosten liegen hier durchschnittlich zwischen circa 80,- und 150,- CHF für eine Sitzung. Diese Kosten variieren jedoch je nach Region, nach der Art der Behandlung und dem Therapeuten. Einige Physiotherapeuten bieten für die Behandlungen Paketpreise oder auch Rabatte an, wenn eine bestimmte Anzahl von Sitzungen durchgeführt wird. Wie bereits erwähnt, erfolgt ohne eine Verordnung keine Abrechnung über die Grund- oder Unfallversicherung und die Kosten müssen selbst getragen werden! 

Die Kosten der Physiotherapie in der Schweiz

Die Kosten unterscheiden sich je nach Region und den durchführenden Physiotherapeuten. Nimmt man zum Beispiel den Kanton Basel, so kostet eine Physiotherapie über 25 Minuten bei der Abrechnung über die Krankenkasse, zum Beispiel die KVG 49,44 CHF. Wird hingegen über die Unfallversicherung, zum Beispiel die UVG abgerechnet, entstehen Kosten von 48,00 CHF. Die Art der Behandlung ist selbstverständlich ausschlaggebend.

Formel für die Abrechnung der Physiotherapie

Zur Berechnung der Kosten wird folgende Formel angewandt:

(die Anzahl der Taxpunkte für die Sitzungspauschale + die Anzahl der Taxpunkte für die Zuschlagspositionen) × (dem Taxpunktwert)

Zuschlagspositionen und Sitzungspauschale

Mit der Zuschlagsposition und der Sitzungspauschale wird der Behandlungstarif definiert. Für jede Position und jede Pauschale gilt eine bestimmte Anzahl an Taxpunkten. Taxpunkte gelten innerhalb der gesamten Schweiz. 

Die am häufigsten angewendeten Sitzungspauschalen im Beispiel: 

Einige Beispiele für häufig angewendete Zuschlagspositionen:

Der Taxpunktwert

Der Taxpunktwert muss zwischen der UVG und der KVG unterschieden werden und ist in Schweizer Franken angegeben. 

Abrechnung durch die KVG:

Der Taxpunktwert wird festgelegt durch die Kantone und liegt am niedrigsten im Kanton Graubünden mit 0,94 CHF. Der höchste Taxpunktwert hingegen ist in Basel-Stadt zu finden und liegt bei 1,08 CHF. 

Abrechnung über die UVG:

Erfolgt die Abrechnung über die UVG, so ist der Taxpunktwert einheitlich festgelegt und liegt bei 1,00 CHF für die gesamte Schweiz. 

Ein Beispiel zur Berechnung für den Kanton Basel-Land:

Eine Physiotherapie-Behandlung von 25 Minuten entspricht im Taxpunktwert der Einzel-Sitzungspauschale für eine allgemeine Physiotherapie 48 Taxpunkten. Der Wert des Taxpunktes beträgt in  Basel-Land 1,03 CHF. 

Die Berechnung ergibt somit:

48 Taxpunkte × 1.03 CHF = 49,44 CHF 

Wird für die erste Behandlung eine Zuschlagsposition fällig, die 24 Taxpunkte ausmacht, so wird die folgende Berechnung durchgeführt: 

(48 + 24 Taxpunkte) × 1,03 CHF = 74,16 CHF 

Wie viele Physiotherapie-Behandlungen jährlich werden genehmigt?

Früher wurden von der Grundversicherung oder der Unfallkrankenkasse pro Diagnose und Kalenderjahr 36 Behandlungen für eine Physiotherapie übernommen. Nach Ablauf eines Kalenderjahres konnten Versicherte im neuen Kalenderjahr wieder 36 Behandlungen in Anspruch nehmen. 

Heutzutage hat sich das enorm geändert. Versicherte erhalten pro Diagnose nur noch 36 Behandlungen, die abgerechnet werden können. Es werden auch die Kalenderjahre nicht mehr berücksichtigt, sondern nur die maximale Behandlungsanzahl von 36. Das bedeutet, wenn im Jahr 2023 ein Teil der Behandlungen durchgeführt wurde und der Rest erst im Jahr 2024 erfolgt ist, werden diese Behandlungen gewertet.

Daraus folgt, dass im Jahr 2024 weitere notwendige Physiotherapie-Behandlungen nur nach einer vorherigen Kostengutsprache übernommen werden. Wird eine Kostengutsprache von der Grundversicherung oder der Unfallversicherung abgelehnt, muss der Versicherte die Kosten selbst tragen. 

Diese Regelung wurde durch den Schweizer Physiotherapie Verband festgelegt. Der Artikel 5 KLV besagt hierzu:

“Soll eine Behandlung mittels Physiotherapie, die bereits 36 Sitzungen ausgemacht hat, auf Kosten der Versicherung weitergeführt werden, ist es notwendig, das der behandelnde Arzt eine Begründung für die Fortsetzung unterbreitet werden” 

Mit dieser Begründung kann der Versicherer die Bewertung entscheiden, ob die fortlaufende Therapie abgerechnet wird.